Mit der Veröffentlichung von bestimmten Auftragsvergaben auf dieser Seite folgt die Krankenhäuser Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH landesgesetzlichen Vorgaben. Sie leistet damit im Sinne einer nachträglichen Transparenz einen Beitrag zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten im Anschluss an durchgeführte Vergabeverfahren nach der Finanzdienstanweisung des Landkreises.
Im Bereich der Allgemeinen Leistungen (gemäß VOL/A, §19, Absatz 2):
Informationen über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Im Bereich der Bauleistungen (gemäß VOB/A, §19, Absatz 5):
Fortlaufende Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 EUR ohne Mehrwertsteuer.
Im Bereich der Bauleistungen (gemäß VOB/A, §20, Absatz 3):
Informationen über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmewettbewerb sowie über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer bei Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb. Diese Informationen werden jeweils 6 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung angezeigt.
Name und Anschrift des Auftraggebers (mit der Angabe der Organisation)
Entsprechend dem Landesvergabegesetz halten wir die Informationen (wie oben genannt) für mind. 4 Wochen nach Auftragsvergabe auf dieser Seite zur Einsicht bereit.