Patientenfürsprecher

Seit Anfang des Jahres 2016 sind in Niedersachsen für Krankenhäuser ehrenamtliche und unabhängige Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher gesetzlich vorgeschrieben.

Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher setzen sich für die Fragen, Sorgen und Nöte der Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen ein.

Sie stehen Ihnen im Klinikalltag zur Seite, hören Sie an und unterstützen Sie bei Wünschen, Beschwerden oder Anregungen. Bei Problemen auf den Stationen können die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher als Vermittler dienen.

Gemäß Niedersächsischem Krankenhausgesetz arbeiten Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher ehrenamtlich, um so die Anliegen der Patientinnen und Patienten gegenüber der Krankenhausleitung und den Mitarbeitenden unabhängig zu vertreten. Sie unterliegen der Schweigepflicht, von der nur Sie als Patientin oder Patient sie entbinden können.

In Rechtsangelegenheiten und medizinischer Fachberatung darf die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher nicht für Sie tätig werden.

In den Krankenhäusern Buchholz und Winsen sind folgende Personen als Patientenfürsprecher, bzw. dessen Vertreterinnen benannt:

Im Krankenhaus Buchholz sind folgende Personen als Patientenfürsprecher, bzw. dessen Vertreterin benannt:

Bernhard Jess, Tel.: 04181 - 13 1944; patientenfuersprecher@krankenhaus-buchholz.de

Svenja Kluth, Tel.: 04181 - 13 4025; svenja.kluth@krankenhaus-buchholz.de

Sie erreichen den Patientenfürsprecher oder deren Vertreterin per Telefon oder E-Mail. Sie kommen in Absprache zum Gespräch auf die Station oder zu einem anderen Treffpunkt im Krankenhaus.

 

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