Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Person).
Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, Meldungen von Regel- und Ethikverstößen sowie möglichen Straftaten (umgangssprachlich oft auch vereinfacht als „Whistleblowing“ bezeichnet) zu melden.
* = Pflichtangaben