Wir, die Krankenhaus Buchholz und Winsen gGmbH, bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.
Erster Ansatzpunkt ist hierfür unser eigener Geschäftsbereich. Wir erwarten von unseren Leitungspersonen und Beschäftigten, dass sie als Repräsentanten unseres Unternehmens als Vorbilder fungieren.
Dazu erwarten wir, dass Sie, unsere Beschäftigten, bei der Ausführung Ihrer Arbeiten geltendes Recht umsetzen, die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten respektieren und dafür Sorge tragen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen.
Diese umfasst insbesondere die folgenden Grundsätze:
Wir verurteilen jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit sowie der Sklaverei.
Wir verpflichten uns, die nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes einzuhalten und somit der Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Wir lehnen jegliche Missachtung der Koalitionsfreiheit ab.
Alle unsere Leitungspersonen und Beschäftigten, unabhängig davon, auf welcher Position sie in unserem Unternehmen tätig sind, sind verpflichtet, das Recht unserer Beschäftigten auf Zusammenschluss oder Beitritt zu
Gewerkschaften zu achten sowie die Gründung, den Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen zu nutzen.
Darüber hinaus achten alle unsere Leitungspersonen und Beschäftigten das Recht von Gewerkschaften, sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen zu dürfen.
Alle Menschen genießen Gleichbehandlung. Wir lehnen jegliche Form der Ungleichbehandlung, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist; eine Ungleichbehandlung umfasst insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.
Wir erwarten die Zahlung eines angemessenen Arbeitslohnes.
Wir erwarten von unseren Leitungspersonen und Beschäftigten, jeglicher Art von Umweltschäden vorzubeugen.
Dazu zählt die Herbeiführung von schädlichen Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, schädlichen Lärmemissionen sowie der übermäßige Wasserverbrauch.