Welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wünsche ich mir und welche nicht, falls ich eines Tages so krank werden sollte, dass ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann? Um solche grundlegenden Fragen und viele medizinische Details geht es bei einer Patientenverfügung. Sie sichert unsere Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten und erleichtert es dem behandelnden Ärzteteam, den Angehörigen oder Betreuenden, im Ernstfall nach unserem Willen über mögliche Behandlungen zu entscheiden. Wie genau eine Patientenverfügung erstellt werden kann, wie sie mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden sollte und wie Patienten sicherstellen können, dass die behandelnden Mediziner in kritischen Krankheitssituationen schnellstmöglich von ihrer Patientenverfügung erfahren, dazu informieren am 5. Juni 2025 um 18 Uhr Krankenhaus-Seelsorgerin und Vorsitzende des Klinischen Ethikkomitees Svenja Kluth sowie Dr. Kai Rathjen, Sektionsleiter Intensivmedizin, in der Cafeteria des Krankenhauses in Buchholz. Die Veranstaltung ist kostenfrei und steht allen Interessierten offen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Brauche ich eine Patientenverfügung?
Viele Menschen haben Angst davor, dass nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan wird, wenn sie alt oder sehr krank sind. Andere befürchten, dass man sie bei schwerer Krankheit unter Aufbietung aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt. Grundsätzlich ist das Verfassen einer Patientenverfügung für solche Situationen freiwillig. Es ist jedoch eine sehr hilfreiche Option. „Für die meisten Menschen ist es nicht einfach, sich mit grundlegenden Fragen auseinanderzusetzen, die Krankheit, Leiden und auch unser Sterben betreffen“, weiß Seelsorgerin Svenja Kluth. „Mit der Patientenverfügung haben wir ein wertvolles Instrument, um sicherzustellen, dass die einzelne Person in kritischen Krankheitssituationen so behandelt wird, wie sie sich das wünscht, und sie von den Menschen begleitet wird, die sie in diesen Momenten bei sich haben möchte.“ Doch nicht nur für den Betroffenen gibt es Sicherheit. „Patientenverfügungen geben dem Ärzteteam hilfreiche Leitplanken, Entscheidungen nach dem Willen unserer Patienten zu treffen“, ergänzt Dr. Kai Rathjen.
Was kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden?
Mit einer Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann dokumentiert werden, wie ein Mensch im Krankheitsfall behandelt oder nicht behandelt werden möchte, wenn er das nicht mehr selbst entscheiden kann. Dies betrifft beispielsweise die Durchführung oder Ablehnung von künstlicher Ernährung oder Beatmung, den Einsatz von Schmerzmitteln oder den Einsatz von Organspende. Auch der Wunschort zum Sterben und die erwünschten Begleiter für diese Situation können festgelegt werden. Mit einer ergänzenden Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, welche Person unseren Willen zur Geltung bringen soll, wenn wir nicht mehr für uns selbst sprechen können. Die Patientenverfügung kann zudem mit persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiösen Ansichten erweitert werden. Dies kann bei Entscheidungen über mögliche Behandlungen hilfreich sein, wenn das erwünschte Vorgehen für die vorliegende Krankheitssituation in der Patientenverfügung nicht ausreichend beschrieben wurde.
Auf einen Blick:
GesundheitsGespräch zur Patientenverfügung mit Seelsorgerin Svenja Kluth und Dr. Kai Rathjen, Sektionsleiter Intensivmedizin
5. Juni 2025 ab 18 Uhr
Cafeteria im Krankenhaus Buchholz
Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.